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Geschichte des Nachnamens

Was ist ein Nachname


Der Nachname ist der Teil des Namens einer Person, der die Familie bezeichnet, zu der sie gehört, also ihre Abstammung.
In Italien wird der Nachname üblicherweise direkt nach dem Vornamen geschrieben. Manchmal, etwa in Listen und amtlichen Formularen, steht er vor dem Vornamen.


Geschichte des Nachnamens

Es gibt keinen eindeutigen historischen Zeitraum, auf den sich die Entstehung des Nachnamens zurückführen lässt. Nach alter chinesischer Überlieferung reichen die ersten Nachnamen bis etwa 2850 v. Chr. zurück, in die Zeit des legendären Kaisers Fu Xi.

In der Römerzeit verwendete man in Italien drei Namen:
- praenomen: vergleichbar mit dem heutigen Vornamen;
- nomen: trotz der irreführenden Bezeichnung das Gegenstück zum heutigen Nachnamen, den die ganze Familie trug;
- cognomen: entspricht eher dem, was wir heute einen Beinamen nennen.

Nach dem Jahr 500 wurde es immer üblicher, statt nomen und cognomen einen einzigen Namen zu verwenden, den sogenannten supernomen.

Der Nachname FabbriDie ersten Nachnamen in Italien tauchten gegen Ende des 10. Jahrhunderts auf, und zwar beim Adel.

Nach dem starken Bevölkerungswachstum im 10. und 11. Jahrhundert wurde es notwendig, jede Person eindeutig zu bezeichnen und zu registrieren. Die Registrierung erfolgte in den Rathäusern.

Nachnamen entstanden auf unterschiedliche Weise:
- aus der Herkunft (zum Beispiel: Dal Colle, Monti, Piacentini, ...);
- aus dem Beruf (zum Beispiel: Fabbri, „Schmiede“, Cacciatori, „Jäger“, Barbieri, „Barbiere“, ...);
- aus Spitznamen für körperliche Merkmale (zum Beispiel: Biondi, „blond“, Gobbi, „bucklig“, Bassi, „klein“, Mancini, „Linkshänder“, ...);
- aus dem Namen des Stammvaters (zum Beispiel: Di Francesco, Di Matteo, ...).

In diesen Jahrhunderten verbreitete sich der moderne Nachname in ganz Europa.

Das Konzil von Trient, dessen Beschlüsse 1564 bestätigt wurden, verpflichtete jede Pfarrei, ein Taufregister mit Vor- und Nachnamen zu führen.

Heute behält die Ehefrau nach italienischem Recht bei der Heirat ihren Geburtsnamen. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2022 erhalten Kinder die Nachnamen beider Eltern in der von ihnen vereinbarten Reihenfolge, sofern die Eltern sich nicht auf nur einen der beiden einigen.

 

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